Honorar

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich mit privaten Krankenkassen oder Heilpraktiker- Zusatzversicherungen  (http://heilpraktikerversicherung.biz/heilpraktikerversicherung-psychotherapie-101/) über die Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechnen, sofern dies  in ihrem Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen wurde.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Die gesetzliche Krankenkasse kommt grundsätzlich nicht für die Kosten der Behandlung auf.

Preise

Psychotherapie & Bewusstseinsarbeit

Einzeltherapie

60 Minuten á 110 €

Paartherapie

60 Minuten á 140 €

Hypnose / intensive Prozessarbeit

Vorgespräch, Anamnese,
Zielfestlegung und 1.Hypnoseeinheit

60 Minuten á 150 €

i. d.R. 3 – 4 Stunden

Weitere Sitzungen

60 Minuten á 150 €

Den Rechnungsbetrag können Sie im Anschluss der Sitzung Bar ausgleichen oder Sie überweisen nach Erhalt einer Rechnung.

Vorteile für Selbstzahler

Wartezeiten

Wartezeiten für einen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten belaufen sich aktuell auf 20 Wochen (aufgrund veralteter Bedarfsplanung). Besteht dringender Behandlungsbedarf erhalten Sie innerhalb 2/3 Wochen einen Termin in meiner Praxis.

Datenschutz

Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Entgegen den kassenärztlichen Psychotherapeuten, die Ihre Behandlung natürlich an die Krankenkasse weiterleiten, bleibt die Dokumentation Ihrer Psychotherapie hier unter Verschluss und nicht für Dritte zugänglich (Arbeitgeber, Behörden, Krankenkasse). Demzufolge entfallen zusätzlich die evtl. anfallenden negativen Auswirkungen einer Psychotherapie bei der Aufnahme in Rentenversicherungen oder private Krankenkassen. 

Freie Wahl der Therapiemethoden

Ich bin nicht an die drei Behandlungsmethoden (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie) gebunden, die Krankenkassen streng reglementieren, sondern kann aus einem riesigen Repertoire an Therapiemöglichkeiten schöpfen. Durch die freie Wahl der Therapiemethodik kann ich flexibel entscheiden, welches Vorgehen aktuell am Wirksamsten ist – der Therapieprozess kann dadurch beschleunigt werden.

Außerdem legen Sie gemeinsam mit mir die Häufigkeit und Länge der Sitzungen, sowie die Dauer der Therapie selbst fest.

Steuern

Heilkundliche Leistungen können in der Regel als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.